AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


I. Allgemeines

Alle, auch zukünftige Angebote, Aufträge und Lieferungen unterliegen den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht abweichende oder zusätzliche Bedingungen und Absprachen von uns schriftlich bestätigt worden sind. Einkaufsbedingungen des Käufers sind für uns nur bindend, wenn Sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Ausführung der Lieferung bedeutet keine Anerkennung der Einkaufsbedingungen des Käufers.

II. Preise

Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferzeit und Liefermöglichkeit freibleibend. Unsere Preise verstehen sich in EURO zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und ab Werk einschließlich Verladung im Werk. Mit Verlassen des Werkes gehen alle Risiken auf den Käufer über. Versandte Ware wird nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des gegen das Transportrisiko versichert, die Kosten der Versicherung gehen zu Lasten des Käufers.

III. Lieferfrist

Unsere Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen aber ohne Verbindlichkeit. Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen oder sonstige Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (wie z.B. Streik, Aussperrung) berechtigen uns, den Lieferungszeitpunkt in einem angemessenen Umfang zu verlängern oder befreien uns in angemessenem Umfang von unserer Leistungsverpflichtung.
Wird deshalb die vereinbarte Lieferfrist um mehr als 2 Monate überschritten, können wir oder der Käufer vom nichterfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Die Rechte des Käufers sind auf den Rücktritt vom Vertrag beschränkt. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Sofern wir die Nichteinhaltung von ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen zu vertreten haben, hat uns der Käufer eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen, bevor er vom Vertrag zurücktreten kann. Zu vertreten haben wir nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche wegen Verzug oder Nichtleistung sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Nachlässigkeit zur Last fällt. Ansprüche auf Schadenersatz sind im Übrigen auf den Nettorechnungswert der verspäteten Lieferung begrenzt. Rücksendungen bedürfen in jedem Fall unserer vorherigen Zustimmung. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, diese gelten als selbständige Geschäfte.

IV. Zahlung

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 3 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen mit 2% Skonto, innerhalb von 60 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug. Skonto wird im Übrigen nur gewährt, wenn sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus vorherigen Lieferungen restlos beglichen sind. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Euribor für Wochengeld, zumindest in Höhe des uns berechtigten Bankzinssatzes zu verlangen. Die Hereingabe von Akzepten oder Kundenwechsel bedarf der vorherigen Genehmigung durch uns. Sie erfolgt nur zahlungshalber.
Kommt der Käufer mit einer Zahlung in Rückstand oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten und für weitere Lieferungen Barzahlung zu verlangen, ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf. Im Übrigen sind wir auch berechtigt, Sicherheiten zu verlangen oder vom gesamten Vertrage zurückzutreten und bereits gelieferte Ware heraus zu verlangen oder abzuholen, Kosten der Rücklieferung gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt waren oder unstreitig sind.

V. Mängel

Für offensichtliche Sachmängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir nur, wenn uns der Käufer innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige darüber informiert, dass solche Mängel vorhanden sind. Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach Entdeckung des Mangels zu rügen. Anderenfalls gilt die Ware auch insoweit genehmigt. Unterzieht der Käufer bei Abnahme in unserem Werk die Produkte einer visuellen Prüfung, so gilt die Ware hinsichtlich ihrer Beschaffenheit als genehmigt, es sei denn, es handele sich um versteckte Mängel, die bei einer solchen Überprüfung nicht auffallen können. Im Übrigen trägt der Käufer das Risiko, dass due gekaufte Ware für die von ihm vorgesehene Be- und Verarbeitung geeignet ist; er hat insbesondere auch die Eignung der gekauften Ware zu prüfen.
Im Falle von Sachmängeln haben wir die Wahl entweder die mangelhaften Liefergegenstände innerhalb einer Frist von 4 Wochen nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rückgabe der zurecht beanstandeten Teile Ersatzstücke in gleichem Umfange zu liefern. Ist Nachbesserung oder Ersatzteillieferung unmöglich oder schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, so kann der Käufer einen entsprechenden Preisnachlass oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, sind weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeglicher Art, auch aus Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, ausgeschlossen. Ansprüche wegen Mangelfolgeschäden sind außerdem ausgeschlossen, wenn nicht die Zusicherung von Eigenschaften gerade dieses Risiko abdecken sollte. Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall auf das doppelte des Barwertes der jeweiligen Bestellung begrenzt.
Unwesentliche oder branchenübliche Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eigenschaften gelten nur insoweit als zugesichert, als sie unseren vom Abnehmer für den speziellen Einsatzzweck erprobten und hierfür freigegebenen Bemusterungen entsprechen. Unsere Angaben zu Liefer- und Leistungsgegenständen und zum Verwendungszweck stellen lediglich Beschreibungen oder Kennzeichen dar, nicht jedoch zugesicherte Eigenschaften.
Alle Ansprüche verjähren nach 6 Monaten.

VI. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen um nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitungen oder Umbildungen erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass uns (Mit-)Eigentum an der einheitlichen Sache im Verhältnis unseres Fakturenwertes (Bruttofakturenwert) zum Wert der anderen Sachen zusteht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Die Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden ebenfalls als Vorbehaltsware bezeichnet.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu bearbeiten und zu veräußern, so lange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und ähnliche Verfügungen sind unzulässig. Die Waren sind mindestens gegen Feuer Wasser und Diebstahl zu versichern. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang (soweit Miteigentum besteht im entsprechenden Verhältnis) an uns ab. Außerdem darf die Ware nur unter Eigentumsvorbehalt veräußert werden. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordentlich nachkommt. In diesem Fall haben wir Anspruch auf Herausgabe aller Leistungen, die wir zur Realisierung der Forderung benötigen.
Bei Zugriffen Dritter auf die auf die Vorbehaltsware muss der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung Beantragung oder Eröffnung eines Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder beim Käufer herauszuholen oder ggfs. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind zur freihändigen Verwertung der der zurückgenommenen Waren berechtigt. Ist bei Lieferungen in das Ausland der Eigentumsvorbehalt in ein öffentliches Register einzutragen oder sind sonstige Rechtshandlungen erforderlich, erklärt sich der Käufer ausdrücklich hiermit einverstanden.
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so sind auch die noch nicht fälligen Rechnungsbeträge sowie die angegebenen Schecks und Wechsel ohne weitere Aufforderung zur Zahlung fällig.

VII. Haftungsbeschränkung

Sämtliche Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Zahlungsverzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen., soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Ansprüche verjähren nach 6 Monaten.

VIII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Wegberg.Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenen Streitigkeiten das für Wegberg zuständige Amts- bzw. Landesgericht.Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Wegberg, März 2018